Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Eigenbetriebe Abwasser der Stadt Schwarzenbek sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.abwasser-schwarzenbek.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente unter Downloads sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
  • Es existieren keine umfänglichen Erläuterungen in Leichter Sprache. Alternativ finden Sie hier allgemeine Informationen zur Nutzung unseres Angebots in leichter Sprache.
  • Es existieren keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.03.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer vom Landesamt "Digitalisierung und Zentrales IT-Management der Landesregierung" vorgenommenen vereinfachten Prüfung. Das Ergebnis ist noch ausstehend. Der restliche Umfang bezüglich der Barrierefreiheitsanforderungen unterliegt einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Frau C. Romahn (Kaufmännische Werkleiterin)
Eigenbetrieb Abwasser
Bölkau 2, 21493 Schwarzenbek

Tel. 04151 8863015
c.romahn@abwasser-schwarzenbek.de
 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Schwarzenbek

Der 2005 gegründete, wirtschaftlich selbständige Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Schwarzenbek, übernimmt das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser.


Kontakt

Bölkau 2
21493 Schwarzenbek
+49 (0) 4151-8863014
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