Dezentrale Abfuhr von Schmutzwasser
Im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht beseitigt der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Schwarzenbek (EBA) auch das Schmutzwasser der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Grundstücke. Dies beinhaltet unter anderem auch die Abfuhr von dezentralen Sammelgruben und Kleinkläranlagen.
Die Abfuhr des Schmutzwassers aus Sammelanlagen muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Ab dem 01.01.2025 wird die Abfuhr ausschließlich durch den EBA durchgeführt oder beauftragt. Eine private Entsorgung ist nicht mehr zulässig.
Die Abfuhr des Schmutzwassers aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen findet ab dem Jahr 2025 immer in der ersten Woche des April statt. Der erste Entleerungstermin ist demnach der 01.04.2025. Die abgepumpte Menge ist, unter Angabe der Grundstücksadresse, auf dem Lieferschein vom Grundstückseigentümer zu bestätigen und dient als Abrechnungsgrundlage.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Entsorgung zum dem festgelegten Zeitpunkt stattfinden kann. Der EBA versendet vor der Abholung ein Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte.
Sollten zusätzliche Abfuhren nötig werden, sind diese beim EBA zu beantragen. Die Beantragung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein Abfuhrtermin wird durch den EBA schriftlich mitgeteilt.
Für das Jahr 2024 gilt die bisherige Regelung.
Für zusätzliche Entleerungen bitte schriftlich oder telefonisch beim EBA melden:
E-Mail: antrag@abwasser-schwarzenbek.de
Telefon: 04151 8863019 / Herr Porth