Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek
Änderungen der Fristen
Für die Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen setzt das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein neue Fristen.
Die Erstprüfung privater Leitungen ist künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen.
Sollte Schwarzenbek zum Wasserschutzgebiet erklärt werden, verkürzt sich die Nachweispflicht zur Dichtigkeit der privaten Abwasserleitungen. In erklärten Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und IIIA) bleibt die Prüfung bis Ende 2025 bestehen. Gleiches gilt für die Grundstücksentwässerungsanlangen, die gewerbliches Abwasser ableiten.
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen – Umweltministerium setzt neue Fristen | Internetseite öffnen |
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