E-Rechnung
Mit der Landesverordung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-RechVO des Landes Schleswig-Holstein vom November 2018) und dem § 52 g Absatz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) Schleswig-Holstein sind die Rechtsgrundlagen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen worden.
Seit dem 18.04.2020 müssen Kommunen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung besteht für Auftrags- und Vertragswerte oberhalb des Schwellenwertes nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieser beträgt derzeit 221.000,00 EUR netto.
Der Eigenbetrieb der Stadt Schwarzenbek bietet diesen Service an und nimmt am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument:
Sollten Sie von den rechtlichen Regelungen nicht betroffen sein, können Sie Ihre Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den zentralen Rechnungseingang unter rechnungen@abwasser-schwarzenbek.de senden.
Bitte verzichten Sie in diesem Fall auf eine Doppel-Versendung per Post und E-Mail.
Für Rechnungen in Papierform nutzen Sie bitte folgende Rechnungsadresse:
Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Schwarzenbek
Bölkau 2
21493 Schwarzenbek